EINZAHLUNG: In allen Zielländern ist die Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen per Gesetz oder Dekret festgelegt.
AUSSCHÜTTUNG: Ausschüttungen sind dabei grundsätzlich zum 30.06. und 30.12. eines Jahres vorgesehen. Die erste Ausschüttung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2012 und beinhaltet auch die Liquiditätsüberschüsse des Jahres 2012. Die Ausschüttungen betragen zunächst 6% p.a. und steigen gemäß Prospekt auf 9% p.a. Insgesamt sind 178,8% Gesamt-Ausschüttung während der Laufzeit bis 2027 geplant.
GEPLANTE LAUFZEIT: Die Beteiligung der Investoren an der Fondsgesellschaft erfolgt unbefristet. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ist erstmalig zum 31.12.2036 möglich, danach mit gleicher Frist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres.
FINANZIERUNG: Die Fondsgesellschaft finanziert sich vollständig durch Eigenkapital (Kommanditkapital und Agio) der Investoren. Die Objektgesellschaften finanzieren sich durch von der Fondsgesellschaft (gegebenenfalls mittelbar) zur Verfügung gestelltes Eigenkapital sowie durch langfristige Bankdarlehen, die insgesamt einen Betrag von 75% des Gesamtinvestitionsvolumens nicht überschreiten sollen. Bei einem Kommanditkapital von 35 Mio Euro. (rund 28,57% des Gesamtinvestitionsvolumens) zuzüglich Agio und einer angenommenen Fremdkapitalquote von 70% beträgt das Gesamtinvestitionsvo lumen rund 122,50 Mio. Euro. Die KGAL GmbH & Co. KG garantiert die Einzahlung und Platzierung eines Kommanditkapitals in Höhe von 10 Mio. Euro zum Ende der Zeichnungsfrist.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Die Fondsgesellschaft und damit die Investoren erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG. Die Einkünfte aus den Photovoltaik-Anlagen sind unter der geplanten Investitionsstruktur von der Fondsgesellschaft bzw. den Objekt-Gesellschaften in den Zielländern zu versteuern und in Deutschland unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt. Zinseinkünfte der Fondsgesellschaft aus der Anlage ihrer Liquiditätsreserven sind von den Investoren mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, unabhängig davon, ob entsprechende Beträge ausgeschüttet bzw. entnommen werden. Sofern die geplante Investitionsstruktur für einzelne Investitionen abweicht oder in anderen europäischen Ländern als den Zielländern investiert wird, können sich abweichende steuerliche Folgen aus der Beteiligung ergeben.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Investitionsobjekte sind bestehende oder neu zu errichtende Photovoltaikanlagen (Freiflächenanlagen oder Aufdach- bzw. gebäudeintegrierte Anlagen) mit Anspruch auf eine zum Investitionszeitpunkt per Gesetz oder Dekret festgelegte Vergütung für die Netzeinspeisung des produzierten Stroms. Der primäre Investmentfokus liegt auf Photovoltaikanlagen in Italien und Deutschland. Daneben können bis zu 30% des Fondsvolumens auch in Frankreich und Spanien investiert werden. Die Investitionen können gemeinsam mit einem oder mehreren Co-Investoren erfolgen. Auch Minderheitenbeteiligungen an Photovoltaikanlagen oder Leasingstrukturen sind möglich. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat der Fonds noch keine Anlageobjekte erworben ("Blind Pool").
FONDSMANAGEMENT: Die KGAL ist seit 2005 im Bereich der Photovoltaik aktiv und wurde wiederholt als "Bestes Emissionshaus im Segment
Energiefonds" ausgezeichnet (zuletzt Feri 2010 / Scope 2009). Sie konnte für ihre Investoren in Vorgängerfonds bereits 25 Photovoltaikanlagen im In- und Ausland erwerben. Davon befinden sich zwölf Anlagen mit einer Gesamtleistung
von rund 62,1 Megawatt Peak in Deutschland, sechs Anlagen mit einer Gesamtleistung von 42,7 MWp in Spanien sowie sieben Anlagen mit einer Gesamtleistung von 38,8 MWp in Italien. Die Gesamtinvestitionskosten der vorgenannten Investitionen belaufen sich insgesamt auf mehr als 650 Mio. Euro.
Das vorliegende Beteiligungsangebot ist der zehnte Fonds der KGAL aus dem Bereich Photovoltaik und der siebte
Fonds, der als Publikumsfonds konzipiert wurde. Ein Photovoltaikfonds wurde als Private Placement aufgelegt. Zwei
Photovoltaikfonds wurden für institutionelle Investoren strukturiert, wobei sich der zweite Fonds derzeit noch in der Platzierung befindet. Die 6 bislang aufgelegten Publikumsfonds wurden
bereits über verschiedene Vertriebspartner an Investoren platziert. Die jeweiligen Fonds befinden sich in der Betriebsphase. Aufgrund der guten technischen Performance der einzelnen Photovoltaikanlagen sowie der über den Ertragsgutachten liegenden Sonneneinstrahlung erreichten oder
übertrafen die Fonds bislang die zugrunde liegenden wirtschaftlichen
Prognosen. Die 6 bereits platzierten Publikumsfonds wurden ohne
Inanspruchnahme der von der KGAL jeweils abgegebenen Platzierungsgarantie vorzeitig platziert. Die Ergebnisse von 4 dieser Fonds finden sich in der aktuellen Leistungsbilanz der KGAL per 31.12.2009.
BESONDERES:
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Die Investition in geschlossene Fonds ist in der Regel transparent und in den Investitionseckdaten nachvollziehbar. So ist bereits vorher überprüfbar ob eine Investition unter den gegebenen Parametern und unter Rendite / Risikoaspekten sinnvoll ist. Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.
Geschlossene Fonds sind zeitlich begrenzte, unternehmerische Beteiligungen und nehmen (im Gegensatz zu offenen Fonds) nur ein vorher konkret bestimmtes Kapitalvolumen auf, welches für die jeweilige Investition (z.B. in eine Solaranlage) notwendig ist. Sobald dieses Kapital vollständig von unterschiedlichen Investoren und Anlegern eingebracht ist, wird der Fonds "geschlossen". Weitere Beteiligungen an diesem Fonds, bzw. an diesem Unternehmen, sind dann nicht mehr möglich.
Die Investitionsparameter und Objekte werden bereits vor Beginn der Fondslaufzeit in der Regel klar definiert. Auf Grundlage dieser bereits definierten Parameter und Rückschlüssen aus der bisherigen Marktsituation, sowie der zu erwartenden Entwicklung, kann ein vollständiges Beteiligungskonzept entwickelt werden. Aus diesem Konzept gehen die für den Anleger prognostizierten Zahlungsströme und Investitionsparameter hervor.
Die für den Beteiligungsverlauf relevanten Daten, Chancen und Risiken sind für die Anleger in den vollständigen Beteiligungsunterlagen bzw. Verkaufsprospekten zusammengefasst und transparent dargestellt. So ist bereits im Vorfeld erkennbar, welche Beteiligung ggf. besondere Aussicht auf Erfolg bietet. Alle Prospekte der Beteiligungsangebote in Form geschlossener Fonds werden vor der Freigabe zur öffentlichen Beteiligung zudem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) geprüft.
Geschlossene Fonds bieten, neben einer überprüfbaren Plausibilität und einer transparenten Rendite - Risikostruktur, auch Lösungen für wirtschaftliche und steuerliche Problemstellungen. Neben den unternehmerischen Chancen und Risiken der jeweiligen Beteiligung, welche entsprechend ausführlich in den dazugehörigen Beteiligungsprospekten abgebildet sind, haben alle Geschlossenen Fonds jedoch gemeinsam, dass Investitionen sich nur dann lohnen, wenn die finanzierten Objekte wirtschaftlich sinnvoll sind.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.